Pflegeleistungen
Durch die Pflegereform ab 01.01.2017 kommt es zu Änderungen. Aus Pflegestufen werden Pflegegrade. Auf dieser Seite finden sie einen Überblick über die Veränderungen ( bezogen auf Personen im ambulanten Bereich )
Pflegegeldleistungen bei häuslicher Pflege; § 37 SGB XI; monatlich
Pflegegrad | Leistungen | ||
Pflegegrad 1 | 0 € | ||
Pflegegrad 2 | 316 € | ||
Pflegegrad 3 | 545 € | ||
Pflegegrad 4 | 728 € | ||
Pflegegrad 5 | 901 € | ||
Härtefälle | 901 € | ||
Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege; § 36 SGB XI; monatlich
Pflegegrad | Leistungen | ||
Pflegegrad 1 | 0* € | ||
Pflegegrad 2 | 689 € | ||
Pflegegrad 3 | 1298 € | ||
Pflegegrad 4 | 1612€ | ||
Pflegegrad 5 | 1995 € | ||
Härtefälle | 1995 € | ||
*Zu Pflegegrad 1 : Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Manat kann für Leistungen der Körperbezogenen Pflegemaßnahmen genutzt werden. | |||
Pflegesachleistung bei professioneller Pflege erhalten Pflegebedürftige, die einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen § 45b SGB XI, monatlich
Es stehen allen Pflegegrade in der ambulanten Pflege 125 € monatlich zur Verfügung.
Diese Leistung erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, die in ihrer Häuslichkeit leben zur Entlastung der pflegenden Angehörigen sowie für Betreuungs-/ und weitere Entlastungsleistungen. Der Betrag ist zweckgebunden und darf nicht für Leistungen der Körperpflege genutzt werden. Ausnahme: Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch zur Erstattung von Kosten für grundpflegerische Leistungen genutzt werden.
Viele Zusätzliche Gelder und Leistungen stehen Ihnen zur Verfügung.
Wir stehen Ihnen bei telefonischer Anfrage gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.